Aktuelle Stornobedingungen
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag: kostenlose Stornierung
- bis 7 Tage vor dem Ankunftstag: 70 % vom gesamten Übernachtungspreis
- unter 7 Tagen vor dem Ankunftstag: 90 % vom gesamten Übernachtungspreis
Frisch erholt begrüßen wir Sie ab dem 26. Dezember 2020 wieder bei uns im Bio-Hotel. Wir freuen uns auf Sie.
Corona-Stornoversicherung finanziert durch das Land Vorarlberg
Ein Bestandteil des Winterkodex ist eine Corona-Stornoversicherung für alle Gäste-Buchungen (auch bereits getätigte) für die Wintersaison 2020/21 (für Aufenthalte im Zeitraum 1.11.2020 bis 31.05.2021) in allen Beherbergungsbetrieben in Vorarlberg.
Hier die wichtigsten Eckdaten:
- Die Versicherung greift sowohl im Krankheitsfall und auch bei behördlich angeordneter Quarantäne beim Gast bzw. einem Familienmitglied im gemeinsamen Haushalt
- Nachweis: offizielle Stornorechnung der Unterkunft und Quarantänebescheid oder positiver COVID-19-Test oder ärztliches Attest bei COVID-19-Krankheitsbeschwerden
- Versicherungssumme: 3.000 Euro pro Gastaufenthalt für Nächtigungs- und Verpflegungskosten (vierköpfige Familie: bis zu 4 x 3.000 Euro = 12.000 Euro)
- Versicherungsausschluss von COVID-19 bei Pandemie-Einstufung-Ausschlussgrund in den Versicherungsbedingungen explizit ausgenommen!
Diese Corona-Stornoversicherung greift also explizit nur für Covid-19-bedingte Stornierungen. Sie gilt automatisch, ist kostenlos für den Gast und muss nicht separat abgeschlossen werden. Sie deckt aber nicht die Leistungen einer regulären Reiseversicherung.